Straßenreinigung sowie Hecken- und Baumrückschnitt

Mermuth, den 24.10.2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich möchte Euch auf unsere Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Ortslage hinweisen. In der Satzung ist u.a. geregelt, dass die Eigentümer aller bebauten und auch unbebauten Grundstücke zur Reinigung der Bürgersteige sowie zur Straßenreinigung verpflichtet sind. 

 

Das Säubern umfasst insbesondere das Säubern der Straße, das Schneeräumen, das Streuen der Gehwege sowie das Freihalten von oberirdischen Vorrichtungen auf der Straße, die der Entwässerung dienen (Straßeneinlaufschächte). 

 

Gerade jetzt in der kalten und oftmals regenstarken Jahreszeit ist es wichtig, dass wir unsere Straßengräben sauber halten, damit das durch Starkregen anfallende Wasser ungehindert ablaufen kann. 

 

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Rückschnitt von Hecken und Bäumen erinnern, damit diese nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. 

 

Die vollständige Satzung ist zudem auf dieser Homepage unter Satzungen zum Nachlesen hinterlegt. 

Christian Busch, Ortsbürgermeister